1.
Das betreten des Raumes ist nur berechtigten Personen gestattet und
hat nur im Interesse des Vereins zu erfolgen.
2.
Bei Trainingsstunden ist es nur erlaubt die Räumlichkeiten in
Begleitung des verantwortlichen Trainers oder Betreuers
( welche vom Vorstand prädestiniert sind ) zu betreten.
3.
Das Betreten der Küche und des Funduses ist nur Personen
gestattet, welche vom Vorstand oder dem Vorsitzenden beauftragt sind.
4.
Nach jeder Trainingsstunde ist der Raum zu lüften, zu reinigen.
5.
Beim verlassen der Räumlichkeiten ist darauf zu achten, das die
Fenster geschlossen sind und die Heizung abgestellt ist.
6.
Die einzelnen Gruppen können den Raum nur während der für Sie
vorgesehenen Zeit ( siehe Trainigsplan ) nutzen.
7.
Es wird dringlichst darauf verwiesen, das Vereinsfremden
der Aufenthalt strikt untersagt ist.
8.
Es ist peinlichst auf die Brandgefahr zu achten. ( Umgang mit
Tabakresten )