§
1
Die
Geschäftsordnung des Mihlaer Carneval Club e.V. gliedert sich in
Ÿ
Haushaltsordnung
Ÿ
Sitzungsordnung
Ÿ
Jugendordnung
Ÿ
Ehrungsordnung
mit Anlagen
Ÿ
Vereinsraumordnung
Ÿ
Beitragsordnung
§2
Die
in der Geschäftsordnung enthaltenen Ordnungen werden von der
Mitgliederversammlung einzeln verabschiedet.
Hier
reicht die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
§
3
Sollte
eine vorgenannte Ordnung nicht wirksam werden, führt das nicht zur
gesamten Unwirksamkeit der Geschäftsordnung.
§
4
Die
Geschäftsordnung ersetzt nicht die Satzung, sondern regelt die
verbindliche Verfahrenweisen im Vereinsleben.
§
5
Die
Geschäftsordnung tritt am Tag der Verabschiedung durch die
Mitgliederversammlung in Kraft.